AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und Produkte von Marlo Keßler

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Vertragspartner sind Marlo Keßler, Am Ameisenhübel 14, 66851 Bann (im Folgenden „Connapptivity“ genannt) und unser Kunde (im Folgenden „Kunde“, „Vertragspartner“ oder „Auftraggeber“ genannt).

1.2 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen unabhängig davon, ob die Verträge schriftlich oder über das Internet abgeschlossen worden sind. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sie entfalten auch dann keine Wirkung, wenn Connapptivity ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.

1.3 Individualvereinbarungen zwischen Connapptivity und dem Kunden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich der jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingung vor (vgl. § 305b BGB) und werden sodann durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt. Das Angebot bzw. die Auftragsunterlagen sowie die Rechnung von Connapptivity gelten als Individualvereinbarungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

2. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Connapptivity ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung wird dem Kunden in angemessener Weise bekannt gegeben. Die Änderung gilt als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Der Kunde wird auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam.

2.2 Widerspricht der Kunde hingegen fristgemäß, so behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Kunde den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Connapptivity, so steht Connapptivity ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von vier Wochen zu.

3. Änderung der IT-Dienstleistungen und Produkte und des Preises

3.1 Sind Preiserhöhungen aus anderen Gründen notwendig, zum Beispiel durch Regelungsvorschriften der Bundesnetzagentur oder Preiserhöhungen von Vorlieferanten, wird dem Kunden dies schriftlich mindestens sechs Wochen vor der Änderung mitgeteilt. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu, auf welches er in der Änderungsmitteilung aufmerksam gemacht wird. Kündigt der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt der Änderung, werden die neuen Preise Vertragsbestandteil.

3.2 Widerspricht der Auftraggeber der Änderung von Connapptivity bzw. dessen Funktionalitäten oder dessen Preises, so ist Connapptivity berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu beenden.

3.3 Connapptivity kann die Preise bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ändern, ohne dass dem Kunden daraus ein gesondertes Kündigungsrecht entsteht.

4. Vertragsschluss

4.1 Alle Angebote von Connapptivity sind grundsätzlich freibleibend. Ein Angebot von Connapptivity ist nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist. Ist nichts anderes vermerkt, so ist das Angebot mit den kalkulierten Preisen und Leistungen für einen Zeitraum von vier Wochen für Connapptivity bindend.

4.2 Die zu einem Angebot von Connapptivity gehörenden Unterlagen (technische Daten, Zeichnungen, Entwürfe) sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind.

4.3 Der Kunde erteilt auf Grundlage des unverbindlichen Angebots von Connapptivity einen für ihn verbindlichen Auftrag über die von Connapptivity angebotene Leistung.

4.4 Auftragsbestätigungen werden grundsätzlich nicht ausgeschrieben. Sofern der Auftrag jedoch telefonisch, mündlich oder online abgeschlossen wird, bedarf es eines Bestätigungsschreibens in Textform durch Connapptivity. Auch alle sonstigen mündlichen Vereinbarungen bedürfen einer Bestätigung durch Connapptivity in Textform.

4.5 Der Vertrag kommt konkludent mit Leistungserbringung durch Connapptivity bzw. mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung in Textform zustande.

4.6 Connapptivity ist jederzeit berechtigt, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, wenn sich herausstellt, dass Inhalt oder Form der geschuldeten Leistung gegen veränderte gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

4.7 Ein Rücktrittsrecht von Connapptivity besteht ferner bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden.

5. Vertragsgegenstand

5.1 Bestandteil des Vertrages sind die Auftragsunterlagen, insbesondere das Angebot und eine ggf. ausgeschriebene Auftragsbestätigung von Connapptivity sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

5.2 Vertragsgegenstand sind die IT-Dienstleistungen und Produkte von Connapptivity, die in den Auftragsunterlagen jeweils näher konkretisiert werden.

5.3 Der Kunde gibt die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung gemeinsam geplant.

5.4 Es obliegt allein Connapptivity zu entscheiden, welche Mitarbeiter für die konkrete Aufgabenerfüllung eingesetzt werden. Dabei können eigene und freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung zum Einsatz kommen. Unabhängig davon behält sich Connapptivity den Austausch von Mitarbeitern jederzeit vor.

5.5 Die zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Mitarbeiter sind ausschließlich den Weisungen von Connapptivity unterstellt, unabhängig davon, ob die Leistung direkt beim Kunden erbracht wird. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur dem Projektverantwortlichen bzw. dem Kundenbetreuer von Connapptivity Vorschläge und Aufgabenstellungen unterbreiten, aber nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern.

5.6 Bei den während der Durchführungs- und Projektplanung angegebenen Terminen handelt es sich in der Regel um geschätzte Zeiten, es sei denn, aus den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen geht hervor, dass Termine verbindlich festgelegt wurden.

5.7 Der Auftraggeber darf Vertragsgegenstände Mitarbeitern und Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist. Darüber hinaus darf der Auftraggeber Dritten weder entgeltlich noch unentgeltlich Zugriff gewährt werden, soweit nicht anders mit Connapptivity vereinbart. Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sollte der Kunde eine Vermutung haben, dass die Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, so hat er dies unverzüglich Connapptivity mitzuteilen und diese zu ändern.

6. Bedingungen bei Einmalleistungen

6.1 Umfang und Inhalt der beauftragten Leistungen ergeben sich durch das entsprechende Angebot sowie ggf. aus einem Pflichtenheft. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die detaillierte Leistungsbeschreibung in Zusammenarbeit zwischen Connapptivity und dem Kunden.

6.2 An Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen, Programmen, Hilfsprogrammen, die keinen eigenen Lizenzbedingungen unterliegen bzw. lediglich Arbeitsversionen sind sowie an anderen Unterlagen und Materialien behält sich Connapptivity das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dritten dürfen diese nur im Einvernehmen mit Connapptivity zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind diese an Connapptivity zurückzugeben. Connapptivity ist frei, solche Entwürfe – unter Wahrung der Vertraulichkeit – an Dritte zu verwerten.

6.3 Programmierung und Designen von Software und Websites

6.3.1 Verträge über die einmalige Erstellung von Software, Websites und anderen Diensten beinhalten nicht die Durchführung von Updates an der Software, den Webseiten und Diensten des Kunden. Dies betrifft insbesondere Updates, die für die Aufrechterhaltung der Serversicherheit erforderlich sind. Solche Updates liegen in der Verantwortung des Kunden und nur dann in derjenigen von Connapptivity, wenn ein darauf gerichteter Wartungsvertrag geschlossen wurde. Websites werden so programmiert, dass diese zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des Programms bzw. der Webseite auf den Browsern, die von der Mehrzahl der Internetnutzer eingesetzt werden, einwandfrei dargestellt werden.

6.3.2 Connapptivity ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Source- und Quellcode des Programms sowie eine Dokumentation der Programmentwicklung und -anwendung zu liefern, sofern keine anderslautende einzelvertragliche Regelung mit dem Kunden getroffen wurde.

6.3.3 Connapptivity überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erhält der Kunde eine zeitlich nicht beschränkte und nicht exklusive Nutzungslizenz an im Rahmen des Auftragsverhältnisses erstellter Programmierung. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

6.3.4 Der Kunde versichert Connapptivity, dass er zur Verwendung aller übergebenen Texte, Bilder, Medien etc. berechtigt ist. Soweit an dem überlassenem Material Urheberrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, dass er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in die Programmierung aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und/oder diese Befugnisse Connapptivity zur Durchführung des Auftrages einzuräumen.

6.4 Abnahme

6.4.1 Besteht ein Auftrag des Auftraggebers aus mehreren, voneinander unabhängig nutzbaren Einzelwerken, so ist vom Auftraggeber jedes Einzelwerk separat und zeitnah abzunehmen.

6.4.2 Wird zur Realisierung eines Auftrages auf Marktprodukte als Basis oder Werkzeug zurückgegriffen, stellen Funktionseinschränkungen und Fehler durch diese Produkte keinen Grund für eine Abnahmeverweigerung dar.

6.4.3 Der Auftraggeber hat innerhalb von 10 Werktagen das Ergebnis zu prüfen und eventuelle Mängel mitzuteilen oder die Abnahme zu erklären. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder Mängel rügt noch die Abnahme erklärt.

6.4.4 Bei berechtigten Beanstandungen ist Connapptivity nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet.

6.4.5 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

6.4.6 Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferung.

6.4.7 Mängelrügen, die zu Lasten von Marktprodukten gehen, werden, soweit eine Behebung für die Leistungserbringung von Connapptivity erforderlich ist, von Connapptivity an den Lieferanten zur Behebung gemeldet.

7. Bedingungen bei wiederkehrenden Leistungen

7.1 Handelt es sich bei den vereinbarten Leistungen um wiederkehrende bzw. laufende Leistungen, gilt eine Mindestvertragslaufzeit bis zum 01.05. des Jahres des Vertragsabschlusses. Liegt der 01.05. bei Vertragsabschluss in der Vergangenheit, gilt die Mindestvertragslaufzeit bis zum 01.05. des Folgejahres.

7.2 Das Vertragsverhältnis ist zum Ablauf dieser Laufzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündbar. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 12 Monate.

7.3 Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Jede Partei kann die vertragliche Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen.

7.4 Connapptivity behält sich vor, die Leistungs- und Produktbeschreibung zu ändern, wenn die Änderung aus triftigen Gründen z.B. dem technischen Fortschritt dient oder wegen gesetzlicher Regelungen notwendig ist. Dadurch können sich zeitlich begrenzte Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Dienste ergeben oder die Benutzung eines alternativen Dienstes, der eine analoge Leistung beinhaltet, notwendig werden.

7.5 Erfolgen Änderungen nicht zu Gunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung der Änderung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Connapptivity wird den Kunden auf diese Möglichkeit in der Mitteilung der Änderung hinweisen.

7.6 Sollte Connapptivity kostenfreie Dienste zur Verfügung stellen, kann sie diese jederzeit, ohne Angabe von Gründen, einstellen.

7.7 Connapptivity führt in regelmäßigen Abständen zur Sicherstellung ihrer Dienste Wartungen durch. In dieser Zeit kann es zu Beeinträchtigungen der Funktionalität der Dienste kommen. Connapptivity wird bei längeren Leistungseinstellungen oder -beschränkungen den Kunden frühzeitig informieren, soweit dies nicht zu weiteren Verzögerungen führen würde.

7.8 Website Hosting

7.8.1 Der Kunde verpflichtet sich, urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht unberechtigt anzubieten oder zu vertreiben. Auch entsprechende Links sind untersagt. Bei einem Verstoß ist Connapptivity zur sofortigen Sperrung des Servers oder der Homepage berechtigt und Connapptivity obliegt ein sofortiges Kündigungsrecht.

7.8.2 Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass durch die entsprechende Nutzung durch den Kunden eine übermäßige Belastung der Server nicht stattfindet. Connapptivity ist im Falle einer Zuwiderhandlung berechtigt, nach entsprechender Bekanntgabe an den Kunden, nach eigenem Ermessen geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

7.8.3 Erwartet der Kunde einen übermäßigen Anstieg der Serverbelastung, so hat er Connapptivity mindesten fünf Werktage im Voraus darüber in Kenntnis zu setzen, sodass Connapptivity geeignete Maßnahmen dafür ergreifen kann.

7.8.4 Der Kunde ist dazu verpflichtet, das TMG einzuhalten und insbesondere die Herkunft der Inhalte auf der Homepage z.B. mittels Impressum erkenntlich zu machen. Der Kunde wird sich selbst über die Anforderungen eines Impressums informieren.

7.8.5 Connapptivity sorgt durch regelmäßige Back-Ups nach bestem Wissen und Gewissen für eine ordnungsgemäße Datensicherung. Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Connapptivity wird dem Kunden bei Bedarf und auf Anfrage des Kunden eine Einweisung in die eigene Sicherung seiner Daten geben. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines Datenverlustes Connapptivity bei der Widerherstellung der Daten zu unterstützen, indem er die Daten unentgeltlich wieder auf die Server von Connapptivity überspielt, wenn und soweit diese ihm selbst noch vorliegen.

7.8.6 Dem Kunden ist es untersagt, jegliche Form von Spam-, Scam- oder andere schadhafte bzw. unrechtmäßige E-Mails (u.a. keine Einwilligung des Empfängers zum Versand) zu versenden. Connapptivity ist in einem solchen Fall zur sofortigen Sperrung der Server berechtigt.

7.8.7 Sollte Connapptivity feststellen, dass ein Hackerangriff stattfindet oder der Server bereits missbräuchlich durch Dritte genutzt wird, ist Connapptivity berechtigt, den Server ohne Vorankündigung zu sperren.

7.8.8 Connapptivity informiert den Kunden unverzüglich von einer Sperrung eines Servers bzw. von der Deaktivierung einer Webseite oder eines Dienstes durch Connapptivity.

7.9 Website Wartung

7.9.1 Nach Eingang einer Störungsmeldung wird Connapptivity spätestens innerhalb des darauffolgenden Werktages mit der Störungsbearbeitung beginnen.

7.9.2 Die Störungsbearbeitung beginnt dabei ohne die vorherige Unterrichtung des Vertragspartners.

7.9.3 Bei einer Störung, die über die vereinbarte Leistung hinausgeht, wird Connapptivity diese dem Vertragspartner melden, jedoch keine Störungsbearbeitung vornehmen, soweit nicht anders vereinbart.

8. (Mitwirkungs-) Pflichten des Kunden

8.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der in Connapptivity beinhalteten Leistungen sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber verpflichtet, Connapptivity bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen, Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach dieser Ziffer 8 auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.

8.2 Zu diesen Pflichten zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, folgende Pflichten:

8.2.1 Vertragsdaten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle bei Abschluss des Vertrages abgefragten Vertragsdaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Darüber hinaus hat der Auftraggeber Connapptivity über alle Änderungen der Vertragsdaten und aller wesentlicher Umstände, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden, unverzüglich in Textform zu informieren.

8.2.2 Connapptivity wird Erklärungen zu diesem Vertragsverhältnis an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse des Kunden senden. Der Kunde ist verpflichtet, die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen.

8.2.3 Rechtliche Belange
Der Auftraggeber hat sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen, vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären.

8.2.4 Sicherung überlassener Zugangsdaten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, überlassene Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und vor der Kenntnisnahme Unbefugter in erforderlichem Umfang zu schützen. Er wird Connapptivity unverzüglich informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass diese Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind.

Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf dem Zugang beruhenden Leistungen ohne vorherige Vereinbarung mit Connapptivity Dritten zum Zwecke der Nutzung zur Verfügung zu stellen.

8.2.5 Sonstige Mitwirkungspflichten
Für den Einsatz der Connapptivity-Systeme hat der Auftraggeber für die entsprechende Arbeitsumgebung (Arbeitsplätze, Netzwerk) nach den Vorgaben von Connapptivity zu sorgen.

Der Auftraggeber hat bei der Auftragserfüllung, insbesondere bei Implementierungen und der Durchführung von Werken unentgeltlich mitzuwirken, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten, und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt Connapptivity unmittelbar und mittels Datenfernüberwachung Zugang zu Hard- und Software. Er beantwortet Fragen unverzüglich. Etwaige Fehler oder Mängel sind Connapptivity unverzüglich ab Kenntnis bekannt zu geben.

Der Auftraggeber benennt einen oder mehrere Ansprechpartner sowie deren Kommunikationsdaten unter denen der/die Ansprechpartner erreichbar sind. Der/die Ansprechpartner müssen in der Lage sein, für den Auftraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbei zu führen. Der/die Ansprechpartner sorgen für eine gute Kooperation mit den Ansprechpartnern (i.d.R. Projektleiter, Kundenbetreuer) von Connapptivity.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Connapptivity zur Verfügung gestellten Dienste und Systeme in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen, etwaigen behördlichen Anordnungen und den mit Connapptivity getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen.

8.2.6 Rechtsfolgen einer Verletzung von (Mitwirkungs-)Pflichten
Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Kunden im Fall einer Inanspruchnahme Connapptivitys durch Dritte bei Verletzung der (Mitwirkungs-) Pflichten nach Ziffer 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Connapptivity wird hingewiesen. Darüber hinaus kommt Connapptivity mit der Erfüllung seiner Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene Erfüllung einer Informations-, Mitwirkungs- oder sonstigen Pflicht des Kunden hierfür (mit-)ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkungsleistungen des Kunden bleiben der Vergütungsanspruch von Connapptivity sowie dessen Fälligkeit unberührt.

9. Rechteeinräumung

9.1 Der Auftraggeber räumt Connapptivity im, für die Vertragserfüllung erforderlichen, Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten.

9.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Connapptivity die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt. Dies erfolgt ohne Kenntlichmachung des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber einer Kenntlichmachung nicht zugestimmt hat.

9.3 Connapptivity ist der ausschließliche Eigentümer und Inhaber der Dienstleistung, der Software und Programmierung, aller Grafiken, Logos, Marken und Namen, die von Connapptivity im Zusammenhang mit den Produkten verwendet werden.

9.4 Ferner wird Connapptivity mit der Erstellung der Dienstleistung Inhaber aller immateriellen Vermögensrechte, insbesondere von Urheberrechten, an den Ergebnissen, z.B. an Konzepten, Planungsunterlagen, Spezifikationen, Entwicklungen, Dokumentationen, Studien, Erfindungen, Benutzer- oder Wartungshandbüchern sowie sonstigen Dokumentationen.

9.5 Es steht dem Auftraggeber frei, Vorschläge zur Verbesserung der Dienstleistung an Connapptivity zu richten. Damit bestätigt und erkennt der Kunde jedoch an, dass sämtliche Rechte an den mit diesen Vorschlägen einhergehenden Verbesserungen und / oder Änderungen Connapptivity zustehen und Connapptivity keiner Verpflichtung unterliegt, den Kunden für diese Vorschläge zu entschädigen.

9.6 Sofern der Auftraggeber durch seine Mitarbeit Urheberrechte an den Ergebnissen erwirbt, überträgt er Connapptivity das ausschließliche, örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, diese Ergebnisse auf jede erdenkliche Art zu bearbeiten, zu verwerten, zu vermarkten und sonst wie zu nutzen.

9.7 Sind die Ergebnisse schutzfähig, so ist Connapptivity berechtigt, die entsprechenden Schutzrechte nach freiem Ermessen und auf eigenen Namen in beliebigen Ländern anzumelden, diese aufrecht zu erhalten oder auch jederzeit fallen zu lassen.

10. Haftung des Kunden und Freistellung

Der Auftraggeber stellt Connapptivity und Connapptivitys Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten der in Ziffer 6 – 9 gegenüber Connapptivity oder Connapptivitys Erfüllungsgehilfen geltend machen. Dies umfasst auch den Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.

11. Gewährleistung und Haftung von Connapptivity

11.1 Für alle Verträge zwischen Connapptivity und dem Kunden gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

11.2 Connapptivity übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistung sowie die Qualität der Leistungen, soweit nicht anders angegeben.

11.3 Auf den Transport von Daten über das Internet hat Connapptivity keinen Einfluss. Connapptivity übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass verschickte Daten den Empfänger richtig erreichen.

11.4 Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Sofern die Erbringung eines bestimmten Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und Connapptivity aus welchen Gründen auch immer das geschuldete Leistungsergebnis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erbringen kann, ist Connapptivity dazu berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzuholen.

11.5 Verweigert der Auftraggeber eine Überprüfung der gerügten Mängel, ist die Geltendmachung weiterer Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Lassen sich gerügte Mängel nach gemeinsamer Überprüfung nicht mehr nachvollziehen, gilt die Mängelrüge und damit auch der Mangel als beseitigt.

11.6 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel / Schäden, die nach Übergabe an den Auftraggeber infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung seitens des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen/Vertreter, dessen/deren Missachtung von Hinweisen von Connapptivity oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse außerhalb des Verantwortungsbereichs von Connapptivity entstehen.

11.7 Werden vom Auftraggeber oder von Dritten nicht abgestimmte Änderungen an Programmen oder Systemen vorgenommen, so ist für diese und die daraus entstehenden Folgen die Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Eigenschaften werden von Connapptivity nicht zugesichert.

11.8 Im Fall ganz oder teilweise mangelhafter Leistung, die Connapptivity bzw. dessen Partner zu vertreten hat, hat der Auftraggeber gegenüber Connapptivity einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, hat der Auftraggeber wahlweise das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder auf Rücktritt vom Vertrag. Die Nachbesserung gilt nach dem dritten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

11.9 Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von Connapptivity zu vertreten sind, entbinden Connapptivity von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist in einem solchen Fall die Haftung von Connapptivity vollumfänglich ausgeschlossen.

11.10 Für Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden (z.B. zur Verfügung gestellte Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen), die der Auftraggeber Connapptivity zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt oder die er durch die Bestandteile von Connapptivity veröffentlicht oder verbreitet, übernimmt Connapptivity keine Haftung.

11.11 Die Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Grund einer Hard- oder Software entstanden ist, die der Kunde benutzt oder das PC-System mit der Leistung von Connapptivity nicht kompatibel ist.

11.12 Für übrige Schäden, die nicht von den vorstehenden Ziffern erfasst werden, ist die Haftung von Connapptivity, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit Connapptivity nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zudem ist die Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn Connapptivity die Verletzung einer solchen Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.

11.13 Alle Ansprüche des Kunden gegenüber Connapptivity verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

11.14 Soweit die Haftung von Connapptivity beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.

12. Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltung

12.1 Alle Preise verstehen sich, außer im Falle einer Umsatzsteuerbefreiung, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Connapptivity ist berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind mit dem auf der Rechnung / Teilrechnung genannten Zahlungsziel zu leisten. Ist auf der Rechnung kein Zahlungsziel angegeben, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Skonto wird nicht gewährt.

12.2 Zahlungen bei Einmalleistungen erfolgen auf Rechnung oder zu Teilen auf Vorkasse. Bei laufenden Leistungen sind die Preise mit Beginn der Bereitstellung für den Rest des Zahlungszeitraums anteilig zu zahlen. Danach sind die Preise im Voraus des Leistungszeitraums zu zahlen. Der Preis wird für jeden Tag anteilig berechnet, wenn er für Teile des Zahlungszeitraums zu berechnen ist. Leistungen nach Nutzung oder Aufwand sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

12.3 Bei Einmalleistungen kann Connapptivity Abschlagszahlungen fordern, wenn die Laufzeit von Werken und Dienstleistungen mehr als einen Monat beträgt. Der Abschlagsbetrag richtet sich nach dem Fertigstellungsgrad.

12.4 Bei Abrechnungen nach Aufwand erfolgt diese unter Vorlage der bei Connapptivity üblichen Tätigkeitsnachweise. Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters von Connapptivity berechnet.

12.5 Soweit die Parteien keine feste Vergütung vereinbart haben, bemisst sich die Vergütung von Connapptivity nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Stunden- oder Personen-Tagessätze.

12.6 Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist Connapptivity berechtigt angefallene Aufwendungen (wie z.B. Einweisungen und Schulungen, Reisekosten und Einkaufskosten für Texte, Bilder u.a.) gegen Vorlage geeigneter Nachweise ersetzt zu verlangen, sofern diese im Vorfeld vom Kunden frei gegeben wurden.

12.7 Kostensteigerungen für Lizenzen und Wartungsleistungen, die von Dritten im Rahmen der Durchführung der Serviceleistungen zwischen Connapptivity und Auftraggeber erbracht und erhoben werden, wird Connapptivity dem Auftraggeber unverändert weitergeben.

12.8 Für ergangene Mahnungen (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) behält sich Connapptivity vor, Mahnkosten zu berechnen.

12.9 Ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann Connapptivity Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.

12.10 Sollte der Kunde bei Einmalleistungen bei monatlicher Abschlagszahlung mit der Zahlung mindestens einer Monatszahlungen im Rückstand ist, ist Connapptivity berechtigt, die weitere Leistung nach vorheriger Ankündigung zu verweigern. Connapptivity behält sich auch vor, in solchen Fällen ohne Einhaltung einer Frist das Vertragsverhältnis zu kündigen.

12.11 Sollte der Kunde bei laufenden Leistungen bei monatlicher Zahlung mit der Zahlung von zwei Monatsentgelten, bei jährlicher Zahlung mehr als zwei Monate eines Jahresentgeldes, in Verzug sein, ist Connapptivity berechtigt, die Bereitstellung der Leistung nach vorheriger Ankündigung zu verweigern. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Connapptivity behält sich auch vor, in solchen Fällen ohne Einhaltung einer Frist das Vertragsverhältnis zu kündigen.

12.12 Grundsätzlich sind Auftragsvermittler, Fremddienstleister und sonstige Dritte nicht berechtigt, Zahlungen für Connapptivity entgegenzunehmen. Bei Inkasso- bzw. Barzahlungsvermerk durch Connapptivity hat Vorauskasse bzw. Barzahlung sofort bei Auftragserteilung zu erfolgen. An den Beauftragten von Connapptivity geleistete Zahlungen werden bei ordnungsgemäßer Quittung anerkannt.

12.13 Connapptivity ist auch während der Laufzeit des Vertrages berechtigt, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden die weitere Leistungserbringung vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

12.14 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1 Die Vertragsparteien werden die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.

13.2 Der Auftraggeber hält alle Vertragsgegenstände geheim. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, über die Rechte von Connapptivity an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren.

13.3 Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt lediglich unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO sowie des BDSG. Die Parteien sind sich darüber einig, im Falle der Erforderlichkeit einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung entsprechend Art. 28 DSGVO bzw. einen Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit entsprechend Art. 26 DSGVO zu schließen.

14. Sonstiges

14.1 Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder der gesonderten Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich nahe kommt. Das Gleiche gilt sinngemäß für planwidrige Lücken oder durch technische Entwicklung erforderlicher Ergänzung.

14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von Connapptivity soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Connapptivity ist allerdings berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

14.3 Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.

14.4 Werktage im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Wochentage Montag bis Freitag exklusive Feiertage.

Stand: Oktober 2021

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